• Als familiengeführte Kanzlei in der 2. Generation verbinden wir Tradition und Erfahrung mit moderner, lösungsorientierter Rechtsberatung.

Über uns

Über uns

Unsere Kanzlei, die ihren Schwerpunkt in wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Rechtsgebieten hat, vertritt, berät und unterstützt ihre langjährigen Mandanten bereits seit Jahrzehnten und über Generationen umfassend. Gegründet wurde unsere Kanzlei vor über fünfzig Jahren durch Dr. Karl Bollmann. Seit 25 Jahren arbeiten seine Söhne Dr. Thomas Bollmann und Mag. Roland Bollmann, LL.M. aktiv in der Kanzlei mit, vor über zwanzig Jahren wurde, nach dem Eintritt durch Dr. Thomas Bollmann in die Rechtsanwaltschaft die Bollmann & Bollmann Rechtsanwaltspartnerschaft gegründet.

Wie wir arbeiten

Wie wir arbeiten

Seit der Gründung der Kanzlei legen wir besonderen Wert auf individuelle, persönliche und maßgeschneiderte Betreuung. Wir vertreten unsere Mandanten in allen rechtlichen Belangen, vor allem deren Beteiligungen, Unternehmen und Immobilien; wird sind auch als Stiftungsvorstände tätig. Aus dieser Tätigkeit resultiert zusätzlich ein hohes Know-How bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen, insbesondere bei Immobilien und im Anlagenbau. Daneben vertreten wir eine Versicherungsgesellschaft langjährig, wodurch wir in diesem Bereich eine besondere Expertise haben. Wir sehen uns als verlässlicher Partner um rechtliche Risken zu minimieren und Streitigkeiten zur Zufriedenheit unserer Mandanten zu lösen. Unsere Kernkompetenzen liegen daher in folgenden Bereichen:

Gesellschaftsrecht:
Gesellschaftsrecht:

Wir gründen für Sie die Ein-Mann-GmbH, beraten aber insbesondere in den komplexen gesellschaftlichen Problemstellungen von Familiengesellschaften, Holdings und Privatstiftungen. Die Geltendmachung und Wahrung Ihrer Rechte als Gesellschafter, Stifter oder Begünstigter sind ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit.

Wir gründen für Sie die Ein-Mann-GmbH, beraten aber insbesondere in den komplexen gesellschaftlichen Problemstellungen von Familiengesellschaften, Holdings und Privatstiftungen. Die Geltendmachung und Wahrung Ihrer Rechte als Gesellschafter, Stifter oder Begünstigter sind ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit.



















Vermögenstrukturierung und -weitergabe, inkludierend Erbrecht:

Eine geordnete und geplante und somit bestmögliche Über- und Weitergabe von über Jahrzehnten aufgebautem Vermögen, Beteiligungen und Gesellschaften sind ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit. Aber auch die Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren gehört dazu.

An- und Verkäufe von Unternehmen:
An- und Verkäufe von Unternehmen:

Die Vertretung von Holdings und Privatstiftungen bedeutet, dass wir regelmäßig den Verkauf und Kauf von Beteiligungen an Unternehmen und ganzen Unternehmen vollumfänglich betreuen.

Die Vertretung von Holdings und Privatstiftungen bedeutet, dass wir regelmäßig den Verkauf und Kauf von Beteiligungen an Unternehmen und ganzen Unternehmen vollumfänglich betreuen.



















Immobilienrecht:

Hausverwaltungen, Immobilienmakler, Architekten und institutionelle Anleger zählen zu unseren Mandanten. Wir vertreten auch Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen, die beim Besitz einer Liegenschaft auftreten können. Wir übernehmen die treuhändige Abwicklung von Kaufverträgen und Überprüfung von Kaufverträgen. Zu unserer Tätigkeit gehört die Beratung von Mietern und Vermietern in allen mietrechtlichen Angelegenheiten (Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem MRG, Mietzinsminderung, Mietzinsüberprüfung, Instandhaltung etc.) und Wohnungseigentümern in allen wohnungsrechtlichen Angelegenheiten nach dem WEG. Daraus resultiert oftmals auch die Vertretung in baurechtlichen Angelegenheiten.

Versicherungsrecht:
Versicherungsrecht:

Wir vertreten seit Jahrzehnten eine Versicherung und sind bestens mit den fachspezifischen Problemen des Versicherungsrechts vertraut. Wir können daher die Ansprüche sowohl für Versicherungen als auch für Versicherungsnehmer bestmöglich geltend machen.

Wir vertreten seit Jahrzehnten eine Versicherung und sind bestens mit den fachspezifischen Problemen des Versicherungsrechts vertraut. Wir können daher die Ansprüche sowohl für Versicherungen als auch für Versicherungsnehmer bestmöglich geltend machen.



















Schadenersatz und Gewährleistung:

Ob Verkehrsunfall, Schiunfall oder bei Bauarbeiten an Ihrer Liegenschaft, Schadenersatz ist immer von Bedeutung. Aus unserer umfangreichen Tätigkeit sind wir mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in den verschiedensten Bereichen vertraut. Unternehmer und Konsumenten kommen tagtäglich mit dem Gewährleistungsrecht in Berührung und müssen die Möglichkeiten der Geltendmachung und Abwehr bestens vertraut sein und sind daher Bestandteil unserer ständigen Beratung und Vertretung.

Dr. Thomas Bollmann

1996 Studium der Rechtswissenschaften Wien
Mag. juris Wien
2001 Dr. juris Wien
seit 2001 Eingetragener Rechtsanwalt

Mag. Roland Bollmann LL.M.

2001 Studium der Rechtswissenschaften Wien
Mag. juris,
2003 postgraduate Studium in London (UCL)
LL.M.,
seit 2008 Eingetragener Rechtsanwalt

A-1010 Wien
Weihburggasse 9
Telefon: (+43 1) 512 14 64
E-Mail: office@bollmann.at